C 107 Brandschutz von Lüftungskanälen Lüftungskanäle, die öffnungslos durch andere Brandabschnitte führen oder deren Austrittsöffnungen sich im darüber- oder darunterliegenden Geschoss befinden, sind mit gleichem Feuerwiderstand wie das Tragwerk von Bauten und Anlagen oder Brandabschnitten mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30 (nbb) auszuführen, zu verkleiden oder bei Brandabschnitten mit Brandschutzklappen zu versehen. Dies kann durch eine Bekleidung mit Dämmstoffen von Flumroc erreicht werden. Installationsschächte dürfen nicht als Lüftungskanäle ausgebildet werden. Anforderungen an Lüftungskanäle Die in diesem Kapitel beschriebene Ausführung der Brandschutzverkleidung von feuerwiderstandsfähigen Lüftungskanälen wird in der DIN 4102 Teil 4 geregelt. Alle Details dieser Norm, die in diesem Kapitel nicht vollständig wiedergegeben werden können, müssen bei der Planung und Ausführung von feuerwiderstandsfähigen Lüftungsleitungen beachtet werden. Brandschutzverkleidete Lüftungskanäle müssen folgende Kriterien erfüllen: Die Lüftungsleitungen müssen aus verzinktem Stahlblech bestehen und eine maximale Dicke von 1.5 mm aufweisen. Die Aufhängungen dürfen einen maximalen Abstand von 1.5 m haben und müssen an Massivbauteilen befestigt werden. Diese müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse der Lüftungsleitung entsprechen. Bei einer Feuerwiderstandsklasse von F90 dürfen die rechnerischen Zugspannungen 6 N/mm2 nicht überschreiten und die Dicke der Aufhänger muss mindestens 1.5 mm betragen. Dübel dürfen rechnerisch maximal mit 500 N auf Zug belastet werden. Zum Ausgleich von Leitungsdehnungen sind waagrechte Leitungen, deren Länge zwischen zwei Wänden ≥ 5 m beträgt, mit Kompensatoren Befestigung der Conlit® Ductrock an der Lüftungsleitung Als Montagefolge am Lüftungskanal sollte Conlit® Ductrock zuerst auf der Oberseite, dann an der Unterseite und zuletzt an den Seitenteilen angebracht werden. Die Befestigung der Platten erfolgt mit Schweissstiften ø 2.7 mm mit aufgesetzten Sicherungsclips ø 28 mm. Die Schweissstifte sind in einem Raster von 300 mm (längs) x 350 mm (quer) aufzubringen. Bei waagrechten Kanälen kann auf eine Bestiftung an der Oberseite verzichtet werden. www.flumroc.ch C Brandschutz Allgemein zu versehen. Diese dürfen keinen grösseren Abstand als 10 m aufweisen. FLUMROC AG, Postfach, CH-8890 Flums, Tel. 081 734 11 11, Fax 081 734 12 13 FLUMROC SA, Case postale 94, CH-1024 Ecublens, Tél. 021 691 21 61, Fax 021 691 21 66 Masse in mm
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