Page 66

Technische_Daemmung_2014_de

Klassierung D 103 Allgemein Abgasanlagen und Verbindungsrohre müssen so beschaffen und erstellt sein, dass Abgase gefahrlos abgeführt werden, Reinigung möglich ist und keine Brandgefahr entsteht. Für Bemessung, Werkstoffe und Ausführung sind insbesondere Art des Brennstoffs, Nennwärmeleistungen der angeschlossenen Feuerungsaggregate, Abgastemperaturen und wirksame Höhe der Abgasanlage massgebend. Werkstoffe Abgasanlagen müssen aus geeigneten Werkstoffen bestehen, die den auftretenden thermischen, chemischen und mechanischen Beanspruchungen Kennzeichnung Im Heizungsraum ist an gut sichtbarer Stelle oder in der Nähe der Abgasanlage das Kennzeichnungsschild anzubringen. Aus der Kennzeichnung www.flumroc.ch D Abgasanlagen müssen von der VKF zugelassen sein. Abgasanlagen werden nach folgenden Kriterien klassiert: a Temperatur b Druck c Kondensatbeständigkeit d Korrosionswiderstand e Russbrandbeständigkeit f Abstand zu brennbaren Stoffen g Wärmedurchlasswiderstand h Feuerwiderstand standhalten. Wärmedämmstoffe müssen nicht brennbar sein. müssen ersichtlich sein: a Kriterien der Klassierung b Nummer der VKF-Brandschutzzulassung c Reinigungsart d Hersteller e Installationsfirma FLUMROC AG, Postfach, CH-8890 Flums, Tel. 081 734 11 11, Fax 081 734 12 13 FLUMROC SA, Case postale 94, CH-1024 Ecublens, Tél. 021 691 21 61, Fax 021 691 21 66


Technische_Daemmung_2014_de
To see the actual publication please follow the link above